Das Verschlechterungsverbot gilt für jeden Typ eines Oberflächenwasserkörpers, für den ein Bewirtschaftungsplan erlassen wurde und damit auch für kleinere Gewässer. Das Anlegen eines Absetzteiches kann in dem Zusammenhang geeignet sein, schädlichen Gewässerveränderungen entgegenzuwirken, heißt es in einem ...
Verschlechterungsverbot gilt für jeden Gewässertyp mit Bewirtschaftungsplan
Urteil: Absetzteich kann schädlichen Veränderungen entgegen wirken
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