VG Arnsberg setzt Genehmigung zur Verlegung eines Gewässers außer Kraft

Wasserrechtliche Plangenehmigung voraussichtlich rechtswidrig

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Genehmigung für die Verlegung eines Gewässers in einem geplanten Gewerbegebiet in Attendorn vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit ist der Bau eines Gewerbegebietes in der Stadt teilweise gestoppt worden. Mit dem aktuell bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 12 L 266/15 vom ...

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