Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat jüngst mit einem Urteil bestätigt (Au 1 K 14.1846 vom 23. Juni 2015), dass eine Gemeinde eine Vorausleistung auf einen Beitrag für die Erneuerung und Verbesserung der Entwässerungseinrichtung verlangen kann. Die Gemeinde habe bei der Auswahl der Sanierungsmaßnahmen ...
VG bestätigt Vorausleistungen auf Beitrag für Erneuerung einer Entwässerungsanlage
Gemeinde hat weiten Planungsspielraum bei Variantenauswahl
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