VG Cottbus: Für Umstände der Beitragspflicht ist Zeitpunkt ihres Entstehens maßgeblich

Persönliche Beitragspflicht erlischt nicht durch Eigentümerwechsel

|
|

Für die Umstände für die Beitragspflicht für Abwasser ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Beitragspflicht entstanden ist. Spätere Veränderungen sind beitragsrechtlich nicht mehr relevant, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (Az.: 6 K 257/15 vom 17.9.2015). Auch erlischt die ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -