Ein Wasserversorger darf von einem Kunden auch für eine Zeit Grundgebühren verlangen, in der die Trinkwasserleitung abgesperrt ist. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Potsdam in einem Urteil gesprochen, gegen das die Berufung nicht zugelassen wurde. In dem behandelten Fall wandte sich der klagende ...
VG Potsdam: Grundgebühren auch bei vorübergehender Sperrung des Anschlusses
„Grundgebühren decken verbrauchsunabhängige Kosten“
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