VG Schleswig-Holstein: Eigentümer muss Bau von Regenwasserleitung finanzieren

Sanierung einer Regenwasserleitung führte zu Rechtsstreit

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Wenn Kosten für eine Erneuerung einer Regenwasserleitung keine Kommalabgeben sind, muss ein privater Grundstückseigentümer dafür aufkommen, nicht die Gemeinde. So entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) in einem aktuell veröffentlichtem Urteil (Az.: 6 A 193/15 vom 10.10.2016). Ein ...

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