Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat rechtliche Zweifel an der Umsetzung der EU-Mineralwasserrichtlinie durch die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) geltend gemacht. Es bestünden „erhebliche Zweifel“, ob das unstreitig nicht gesundheitsschädliche Abbauprodukt N,N-Dimethylsulfamid des ...
VG Stuttgart macht Zweifel an Umsetzung der EU-Mineralwasserrichtlinie geltend
„Vor Widerruf ist Grenzwertänderung durch EU-Kommission zu erfragen“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -