Abgabenbescheide unterliegen einer besonderen Bestandskraft. Diese Feststellung hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil getroffen, mit dem er die Klage eines Grundstückseigentümers, der sich gegen die Zahlung der Mehrwertsteuer, die auf den Wasserversorgungsbeitrag entfällt, wandte, ...
VGH Baden-Württemberg betont erhöhte Bestandskraft von Abgabenbescheiden
Klage gegen Mehrwertsteuer bei Wasserversorgungsbeitrag abgewiesen
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