VGH betont Verhältnismäßigkeit bei Boden- und Grundwassersanierung

Nur langfristig erreichbare Sanierungszielwerte nicht ausreichend

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Eine Sanierungsanordnung aufgrund einer Boden- und Grundwasserkontamination muss verhältnismäßig und hinreichend bestimmt sein. Dazu genügt es nicht, wenn nur langfristig erreichbare Sanierungszielwerte vorgegeben werden. Zugleich sind auch die Sanierungsverfahren, die eingesetzt werden müssen, festzulegen, ...

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