Eine Sanierungsanordnung aufgrund einer Boden- und Grundwasserkontamination muss verhältnismäßig und hinreichend bestimmt sein. Dazu genügt es nicht, wenn nur langfristig erreichbare Sanierungszielwerte vorgegeben werden. Zugleich sind auch die Sanierungsverfahren, die eingesetzt werden müssen, festzulegen, ...
VGH betont Verhältnismäßigkeit bei Boden- und Grundwassersanierung
Nur langfristig erreichbare Sanierungszielwerte nicht ausreichend
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