VGH: Eigentümer muss für Kosten für Wasserzählerschacht aufkommen

Baumaßnahme an der Anschlussleitung ist „Änderung“

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Zur Kostenübernahme für einen Wasserzählerschacht hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof geäußert. Wenn eine Kommune im Rahmen von Arbeiten an der Hausanschlussleitung einen Schacht zur Aufnahme der Messeinrichtung anlegen muss, kann sie dies selbst und auf Kosten des Anschlussnehmers tun, heißt es in ...

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