Eine hessische Gemeinde ist dazu verpflichtet, die erforderliche Menge an Löschwasser bereit zu halten. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem aktuellen Beschluss betont (Aktenzeichen: 4 A 410/19 vom 07.08.2019). Kläger war in diesem Fall ein Eigentümer eines abgelegenen Grundstücks, der sein ...
VGH Hessen: Gemeinde für Vorhaltung von Löschwasser verantwortlich
Gericht für Rechtsklarheit trotz Einstellung des Verfahrens
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -