Ein Eigentümer muss das Durchleiten von Abwasser über sein Grundstück dulden, wenn eine vertragliche Einigung über die Durchleitung trotz ernsthafter Bemühungen nicht zustande gekommen ist. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 3 S 1525/13 vom ...
VGH Mannheim: Durchleiten von Abwasser des Nachbarn zu dulden
Voraussetzung ist, dass keine gütliche Einigung erzielt wurde
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -