VGH Mannheim: Durchleiten von Abwasser des Nachbarn zu dulden

Voraussetzung ist, dass keine gütliche Einigung erzielt wurde

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Ein Eigentümer muss das Durchleiten von Abwasser über sein Grundstück dulden, wenn eine vertragliche Einigung über die Durchleitung trotz ernsthafter Bemühungen nicht zustande gekommen ist. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 3 S 1525/13 vom ...

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