Eine Gemeinde ist nach Umbauten ihres Wasser- und Abwassernetzes nicht dazu verpflichtet, einen privaten Regenwasserkanal wiederherzustellen, vor allem nicht, wenn es für einen solchen Kanal noch nie eine Genehmigung gab. So entscheid aktuell der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) in einem Streit ...
VGH München: Gemeinde muss privaten Regenwasserkanal nicht wiederherstellen
Einleiten von Wasser in Grundwasser muss genehmigt sein
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