Die Frage, welchem Normgeber eine Rechtsvorschrift wie eine Wasserschutzgebietsverordnung zuzurechnen ist, beantworte sich danach, wer die Norm erlassen hat. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil getroffen. Deshalb hat Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu Recht den ...
Von NRW erlassene Wasserschutzverordnung „Bad Honnef“ nicht vom OVG Koblenz zu prüfen
BVerwG bestätigt Urteil zu länderübergreifendem Wasserschutzgebiet
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