Wasserentnahmeentgelt kann unabhängig von der Art der Entnahme verlangt werden

VG Düsseldorf: Keine Ausnahmetatbestände bei Nanofiltrationsanlage

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Entnimmt ein Wasserwerksbetreiber Grundwasser, kann von ihm Wasserentnahmenentgelt verlangt werden, ohne dass es auf die konkrete Art der Entnahme ankommt. Der Betrieb einer Nanofiltrationsanlage stelle eine Nutzung dar, für die ein Entnahmeentgelt zu entrichten ist, auch wenn das behandelte Abwasser anschließend in ...

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