Wohnungsmieter haben gegen den Vermieter in der Regel keinen Anspruch auf die Erfassung und Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Verbrauch, sofern dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor (Az.: 13 S 26/13 vom 24.04.2013). Ein solcher Anspruch kann dem Urteil ...
Wasserkosten nicht zwingend nach Verbrauch abzurechnen
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