Zur Sicherung des Fassungsbereichs eines Wasserschutzgebiets ist in der Regel die Vollenteignung das geeignete Mittel. Das ist auch dann der Fall, wenn die Enteignung zugunsten eines privaten Betreibers der Wasserversorgung erfolgt, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ...
Wasserschutzgebiet durch Enteignung zu sichern
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