Auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss hingewiesen (Az.: OVG 9 N 92.12 vom 18.10.2013). Diese Verpflichtung besteht dem Beschluss zufolge für ...
Wasserversorgung: OVG Berlin-Brandenburg betont Bedeutung des Anschlusszwangs
Selbstständiges Grundstück ist an Versorgungsanlage anzuschließen
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