Wird auf einem Grundstück schwach verunreinigtes Wasser aus Dusche und Bad zur Toilettenspülung wiederverwendet, wird das Grundstück damit keineswegs abwasserfrei. Es besteht weiterhin die Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche rohrgebundene Abwasserbeseitigungseinrichtung, heißt es in einem ...
Wiederverwendung von leicht verunreinigtem Wasser macht Grundstück nicht abwasserfrei
OVG Sachsen: Verpflichtung zum Anschluss besteht weiter
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