"4 von 5-Regelung" greift nicht bei Erhöhung der Abwasserabgabe

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Wasserwerke Leipzig scheitern vor Bundesverwaltungsgericht Bei der Berechnung der Erhöhung der Abwasserabgabe greift die "4 von 5-Regelung" nicht. Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers und nicht nach der Schädlichkeit des rechtswidrig eingeleiteten Abwassers. Der Gesetzgeber habe ...

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