Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren muss über den Grundstückseigentümer erfolgen. Eine direkte Abrechnung mit den Mietern beziehungsweise Eigentümern von Wohnungen ist nicht möglich. Dies entschied unlängst das Verwaltungsgericht Madgeburg. Es folgte damit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem ...
Abrechnung nur über Grundstückseigentümer
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