Im Produktionsprozess verbrauchte Wassermengen dürfen bei der Berechnung der Abwassergebühren nur dann von der Frischwassermenge abgezogen werden, wenn konkret nachgewiesen werden kann, welche Mengen nicht in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet wurden. Allgemeine Durchschnitts- oder Rahmenwerte sind als ...
Abzug vom Frischwassermaßstab benötigt konkreten Einzelfallnachweis
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