EuGH-Urteil zu Auslegung des Art. 6 der Richtlinie 2006/11/EG Bei der Ableitung gefährlicher Stoffe in Gewässer reicht eine Anmelderegelung nicht aus. Artikel 6 der Ableitungsrichtlinie (2006/11/EG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft) ...
Anmelderegelung ersetzt nicht Genehmigung bei gefährlichen Stoffen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -