Anschluss- und Benutzungszwang bleibt in Hamm weiter bestehen

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Keine Lücke im Landeswassergesetz / Delegation einer kommunalen Pflicht Der Anschluss- und Benutzungszwang für die Kanalisation besteht in Hamm weiter. Die Übernahme des Kanalbetriebs durch den Lippeverband hat keine Auswirkungen auf den Anschluss- und Benutzungszwang, es besteht diesbezüglich keine Rechtslücke ...

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