Teile des Ende letzten Jahres vom Bundestag beschlossenen „Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus“ gelten auch für die deutsche Wasserversorgung. Aufgrund der Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes können Mitarbeiter von Wasserwerken einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterworfen werden. Dies ...
Antiterrorgesetz gilt auch für Wasserwerke
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -