„Artikel 9 WRRL kein Instrument für EU-weite Wasserpreisvergleiche“

CEEP:

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Der Artikel 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) darf nicht als Instrument für europaweite Wasserpreisvergleiche herangezogen werden, solange unterschiedliche Definitionen von Kostendeckung Anwendung finden. Dies schreibt der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP – European Centre of ...

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