Anlage zur Behandlung von wassergefährdenden Stoffen: Die zu behandelnden wassergefährdenden Stoffe bestehen aus einem Feststoffanteil, insbesondere Schrottteilen, Spänen oder Schwimmpartikeln, und einem Flüssigkeitsanteil mit wassergefährdenden Eigenschaften, insbesondere Emulsionen und/oder Ölen. Die Anlage ...
Aus dem Patentamt
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