Das Sächsische Finanzministerium hat steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Hochwasser im Jahr 2013 betroffenen Steuerpflichtigen getroffen. Insbesondere können danach Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an Betriebsgebäuden und vermieteten Grundstücken bis zu einem Betrag von 45.000 Euro ohne ...
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