Bayern entlastet Kleinkläranlagenbetreiber

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Bayern entlastet Betreiber von funktionstüchtigen Kleinkläranlagen. Zukünftig muss die Funktionstüchtigkeit mängelfreier Kleinkläranlagen nur noch alle vier Jahre bescheinigt werden, bisher ist dies alle zwei Jahre notwendig. Die bayerische Landesregierung hat Mitte März eine entsprechende Änderung der ...

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