BQSD kritisiert Sperrfrist für Klärschlamm in Düngeverordnung

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„Kläranlagen können in der Regel nicht über drei Monate zwischenlagern“ Kritik an der Sperrfrist für feste Klärschlämme von November bis Januar, die mit der Neufassung der Düngeverordnung gilt, hat die Bundes-Qualitätsgemeinschaft Sero-Dünger e.V. (BQSD) geübt. Diese Regelung sei „unsinnig, ...

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