Neufassung der Düngeverordnung enthält Sperrfrist für Klärschlamm Als „Verbot der Klärschlammverwertung durch die Hintertür“ kritisiert die Bundesqualitätsgemeinschaft Sero-Dünger (BQSD) die in der geplanten Neufassung der Düngeverordnung (DüV) enthaltene Sperrfrist für die Klärschlammausbringung von ...
BQSD sieht drohendes Verbot der Klärschlammverwertung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -