Für öffentliche Abwasseranlagen und Kleinkläranlagen gibt es in Brandenburg neue Förderungsrichtlinien. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen entfällt vor allem der Mindestbauaufwand von 2.000 DM pro Einwohner als Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung von öffentlichen Abwasseranlagen. Statt ...
Brandenburg ändert Förderungsrichtlinien
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -