UGB enthält Vollregelungen zu Bewirtschaftungsanforderungen Durch die Neuordnung des Wasserrechts im Umweltgesetzbuch (UGB) erhält der Bund künftig wesentlich größere Kompetenzen beim Umsetzen der Wasserrahmen- und Grundwasserrichtlinie. Weil der Bund dann nicht mehr nur Rahmengesetze sondern Vollregelungen im ...
Bund kann EU-WRRL künftig einheitlicher umsetzen
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