Bundesverwaltungsgericht wertet Kompost aus Klärschlamm als Abfall

|
|

Mit der Kompostierung von Klärschlamm ist der Verwertungsprozess nicht abgeschlossen, sondern erst mit dessen Aufbringen auf geeignetem Boden. Folglich kann aus einer bloßen Kompos­tierung von Klärschlamm nicht auf das Ende des Regimes des Abfallrechts geschlossen werden. Diese Auffassung vertritt das ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -