Zumindest wenn es nach den Vorstellungen der Berichterstatterin im EU-Parlament geht, fällt die Daseinsvorsorge nicht mehr in den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dienstleistungen "in allgemeinem Interesse”, die von Mitgliedstaaten in Erfüllung ihrer gemeinwohlorientierten Pflichten erbracht ...
Daseinsvorsorge nicht mehr Teil der EU-Dienstleistungsrichtlinie
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