„Die Wasserrahmenrichtlinie – ein zweifelhafter Kompromiss?“

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Rechtsunverbindlichkeit und Sonderregelungen behindern Gewässerschutz Die Wasserrahmenrichtlinie orientiert sich einseitig an der Gewässernutzung und ist daher im Ergebnis enttäuschend. Viele der ursprünglichen ehrgeizigen ökologischen Ziele für Grund- und Oberflächengewässer seien an den Partikularinteressen ...

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