Der Kompromiss des EU-Parlaments zur EU-Wasserrahmenrichtlinie bedeutet noch keine Entwarnung für die Wasserwirtschaft. Wasserversorgung, Wasserverteilung und Abwasserentsorgung seien zwar als Ausnahmeregelungen des Art. 16 der Richtlinie „Freizügigkeit der Dienstleistungen” beschlossen. Die Gefahr bleibe aber ...
Dienstleistungsrichtlinie betrifft 70 Prozent der Beschäftigten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -