Dienstleistungsrichtlinie betrifft 70 Prozent der Beschäftigten

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Der Kompromiss des EU-Parlaments zur EU-Wasserrahmenrichtlinie bedeutet noch keine Entwarnung für die Wasserwirtschaft. Wasserversorgung, Wasserverteilung und Abwasserentsorgung seien zwar als Ausnahmeregelungen des Art. 16 der Richtlinie „Freizügigkeit der Dienstleistungen” beschlossen. Die Gefahr bleibe aber ...

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