enwag Wetzlar muss Wasserpreise um knapp 30 Prozent reduzieren

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OLG Frankfurt bestätigt Verfügung der hessischen Kartellbehörde Zur Überprüfung von Wasserpreisen sind Vergleichsmarktkonzepte zulässig. Die Anforderungen an die Gleichartigkeit sind dabei nicht übermäßig hoch anzusetzen. Insbesondere können Strukturunterschiede nur dann berücksichtigt werden, wenn der ...

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