Ermäßigter Steuersatz auch bei so genannten Bauträger-Fällen

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Die steuerliche Behandlung von Hausanschlüssen ist für den VKU Verband Kommunaler Unternehmen grundsätzlich geklärt. Dass das Legen eines Wasserhausanschlusses gegen gesondertes Entgelt als Bestandteil der Wasserlieferung dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegt, ist mit dem Urteil des ...

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