Für das Legen eines Wasseranschlusses gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am vergangenen Donnerstag in einem Streit zwischen dem Finanzamt Oschatz und dem Zweckverband Torgau-Westelbien in Sachsen entschieden (Az.: C- 442/05). Unter den Begriff ...
EuGH-Urteil erlaubt niedrigen Steuersatz für Wasseranschluss
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 08.04.2008
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