"Fall Berliner Wasserbetriebe wird strittige Grundsatzfragen klären"

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„Der Fall Berliner Wasserbetriebe wird ohne Zweifel eine Vielzahl prozeduraler und materieller Streitfragen höchstrichterlich klären können.“ Dieses Fazit aus dem laufenden Kartellverfahren wegen missbräuchlich überhöhter Wasserpreise gegen den Wasserversorger der Hauptstadt zog Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt auf der Euroforum-Jahrestagung Wasser- und Abwasserwirtschaft am Dienstag in Berlin. Es sei damit zu rechnen, dass die Wasserbetriebe im Falle einer Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes Klage erheben würden. „Die Sache wird uns gewiss noch einige Zeit beschäftigen“, so Mundts Prognose. Eine gründliche Überprüfung des Sachverhalts sei aufgrund der derzeit noch strittigen grundsätzlichen Fragen jedoch sinnvoll und wünschenswert, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Forderungen nach einer Regulierung für den Wassersektor erteilte der Kartellamtschef eine Absage. „Ich habe Zweifel, ob Aufwand und Nutzen einer Regulierung im Verhältnis stehen.“ Eine höchstrichterliche Entscheidung schaffe für die Kartellbehörden eine solide Grundlage, um Kartellverfahren gegen Wasserversorger künftig einfacher handhaben zu können. „Wir werden nicht mehr auf so schwankendem Boden stehen, bei jedem Schritt, den wir tun und können dann auf eine aufwändige Regulierung verzichten.“
Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 18/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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