Für Anschluss-Kostenersatz klar definierter Tatbestand in Satzung nötig

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VG Münster sieht Bebauung als Voraussetzung für Sonderinteresse an Die Voraussetzungen für den Kostenersatz für eine Anschlussleitung müssen in der Satzung einer Gemeinde klar definiert sein. Ist dies nicht der Fall, können für den Anschluss von einem Grundstückseigentümer keine Kosten in Rechnung gestellt ...

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