Für Regenwasser besteht Überlassungspflicht

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Niederschlagswasser unterliegt in Nordrhein-Westfalen dem Anschluss- und Benutzungszwang. Selbst wenn Bürger nachweisen, dass das anfallende Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann, führt dies nicht unbedingt zur Befreiung von ...

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