Geldstrafe wegen Gullydiebstahl

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Das Amtsgericht Mühlhausen hat Ende März eine 25igjährige wegen des Verkaufs von gestohlenen Gullydeckeln an einen Schrotthändler zu einer Geldstrafe von 560 € verurteilt. Aus Liebe hatte die zweifache Mutter ihren 20 Jahre alten Lebensgefährten bei seinen Diebestouren durch den Unstrut-Hainich-Kreis und den ...

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