Verwaltungsgericht Münster: Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs auch für Niederschlagswasser bestätigt. Das Gericht hat mit einem Urteil (Az.: 1 K 2209/07 vom 18.11.2008) die Klage eines Grundstückeigentümers gegen ...
Gericht bestätigt Anschlusszwang auch für Niederschlagswasser
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -