Gericht bestätigt Anschlusszwang auch für Niederschlagswasser

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Verwaltungsgericht Münster: Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs auch für Niederschlagswasser bestätigt. Das Gericht hat mit einem Urteil (Az.: 1 K 2209/07 vom 18.11.2008) die Klage eines Grundstückeigentümers gegen ...

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