Gericht bestätigt Aufbringungsverbot für PFT-belastete Klärschlämme

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Bei Überschreitung des Warnwerts ist „Wohl der Allgemeinheit“ gefährdet Klärschlamm, dessen Belastung mit Perfluortensiden (PFT) größer ist als der Warnwert von 100 Mikrogramm pro kg Trockensubstanz (TS), darf von der landwirtschaftlichen Verwertung ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht ...

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