Gericht: Protestkunden sind weiter zu versorgen

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Den Stadtwerken im niedersächsischen Delmenhorst ist die Sperrung der Versorgung von Protestkunden gerichtlich untersagt worden. Die Stadtwerke dürfen Protestkunden nicht den Gashahn zudrehen, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts in Delmenhorst entsprechende Angaben des Bundes der Energieverbraucher in Köln. ...

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