Gewässerschutz rechtfertigt Verbot von Badesteg am Bodensee

VGH Baden-Württemberg verweist auf Sozialgebundenheit des Eigentums

|
|

Ein Badesteg durch den Schilfbestand in der Flachwasserschutzzone des Bodensees beeinträchtigt das Wohl der Allgemeinheit im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Zu diesem Ergebnis kommt ein unanfechtbarer Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim (Az.: 3 S 231/11 vom 10.07.2012), der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -