Die Kosten für die Behebung von Wasserrohrbrüchen an Hausanschlussleitungen muss die Stadt tragen. Dies entschied bereits im Mai das Landgericht Stuttgart. Die Richter verweisen auf § 2 des Haftpflichtgesetzes (Gefährdungshaftung von Versorgungsunternehmen). In der Vorinstanz hatte die klagende Stadt noch ...
Hausanschlussleitung Stadt trägt Kosten für Wasserrohrbrüche
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