Auch wenn Kommunen vermehrte Einleitungen von Abwasser in die Gewässer nicht selbst verschuldet haben, müssen sie in Nordrhein-Westfalen die höhere Abwasserabgabe bezahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Minden Anfang Februar (Az.: 11K 2279/02) in einem Verfahren zwischen dem Landesumweltamt und der Stadt ...
Höhere Abwasserabgabe auch bei Notfällen
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